
Deutschland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderung im Bereich Erneuerbare Energien
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Informationen zu den Förderprogrammen
Österreich
Das Netzwerk proPellets Austria verfügt über eine Übersicht der Förderungen für Pelletheizungen in Österreich auch auf Landesebene.
Schweiz
Das Schweizerische Bundesamt für Energie informiert über die jeweiligen kantonalen Förderprogramme.
Alle Angaben sind unverbindliche Hinweise. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Förderrichtlinien. Auf Fördergelder besteht kein Rechtsanspruch.

Bitte wenden Sie sich betr. Mittelsituation möglichst vor Antragstellung direkt an das BAFA.
Tel. 06196 908-625; zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte das Kontakt-Formular des BAFA (Bereich: Energie / Adressat: Erneuerbare Energien).
Deutschland: Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gilt für Pelletöfen mit Wassertasche ein Mindestförderbetrag von 1.000 Euro.
Nicht mehr förderfähig sind Pelletöfen (Warmluftgeräte).
Hinweis: Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand). Für Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt.
Biomasseanlagen sind nur dann förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde (zum Beispiel nach ZVSHK Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“). Dieser ist durch Vorlage der Rechnung Ihres Fachunternehmers über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs (in Kopie) oder anhand von standortbezogenen Berechnungsunterlagen, errechneten Einstellvorgaben oder Einstellprotokollen der Strangregulier- bzw. Thermostatventile (in Kopie) nachzuweisen.
Die Regelungen kurz zusammengefasst.
Übersicht Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse, Stand 31. Dezember 2011.
Die ausführlichen BAFA-Richtlinien vom 11.03.2011 (vgl. insbesondere Punkt 12.2).
BAFA-Liste förderbarer Anlagen
Antragsformular für das Kalenderjahr 2011, gültig ab 15.03.2011.
Unsere Herstellererklärungen:
| Modellreihen Waterplus | Ray | Frank | CW 21 | Smart | PE | Topline | ivo.tec |