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Deutschland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderung im Bereich Erneuerbare Energien

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Informationen zu den Förderprogrammen

Österreich
Das Netzwerk proPellets Austria verfügt über eine Übersicht der Förderungen für Pelletheizungen in Österreich auch auf Landesebene.

Schweiz
Das Schweizerische Bundesamt für Energie informiert über die jeweiligen kantonalen Förderprogramme.

Alle Angaben sind unverbindliche Hinweise. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Förderrichtlinien. Auf Fördergelder besteht kein Rechtsanspruch.

Deutschland: Fördersätze seit 15. August 2012 noch attraktiver

Ab dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse u.a. für Biomasseanlagen deutlich erhöht worden.

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gilt für Pelletöfen mit Wassertasche ein Mindestförderbetrag von 1.400 Euro.

Nicht förderfähig sind Pelletöfen (Warmluftgeräte). Biomasseanlagen werden nur im Gebäudebestand gefördert. Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 20. Juli 2012.

Die Regelungen kurz zusammengefasst.
Übersicht Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse, Stand ab dem 15.08.2012.
Die ausführlichen BAFA-Richtlinien vom 20.07.2012 (vgl. insbesondere Punkt 12.2).
BAFA-Liste förderbarer Anlagen
Antragsformulare.

Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte bzw. Hilfe bei der Antragstellung direkt an das BAFA, Tel. 06196 908-625;
E-Mail solar@bafa.bund.de; Internet: www.bafa.de (--> Energie --> Erneuerbare Energien)

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft.

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