Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 11/2014-1)

Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma wodtke GmbH gelten die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen, ergänzend deutsches Recht. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Abweichungen ebenso wie die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch wodtke. 

§ 1 Angebote, Auftragserteilung 

1. Angebote von wodtke sind grundsätzlich auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden bedürfen daher zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von wodtke. Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. 

2. Auch Änderungen und Ergänzungen eines bestätigten Auftrages sowie sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen 

1. Sämtliche Preise verstehen sich vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung ab Lager Tübingen ohne Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung sowie zuzüglich Mehrwertsteuer. 

2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und der Auslieferung mehr als 6 Monate, ohne dass wodtke in Lieferverzug wäre, so ist wodtke berechtigt, die zur Zeit der Lieferung geltenden Listenpreise anzuwenden. 

3. Rechnungen von wodtke sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. 

4. Sofern wodtke ein Lastschrifteinzug erteilt wurde, zieht wodtke die Entgelte innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ein. Die Benachrichtigung bei Lastschrifteinzügen (Pre-Notification) erfolgt 5 Werktage vor dem Einzug. Bei Folgelastschriften erfolgt Benachrichtigung und Einzug innerhalb 2 Werktagen. 

5. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers wird ausgeschlossen.

§ 3 Lieferfristen, Teillieferungen 

1. wodtke bemüht sich, angegebene Liefertermine einzuhalten. Gleichwohl ist die Angabe einer Lieferfrist grundsätzlich unverbindlich. Die Überschreitung eines solchen Liefertermins löst die gesetzlichen Verzugsfolgen erst aus, wenn der Käufer wodtke zuvor schriftlich und ohne Erfolg eine mindestens 6-wöchige Nachfrist gesetzt hat. 

2. wodtke ist vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung zu Teillieferungen berechtigt.

§ 4 Gefahrenübergang, Gewährleistung 

1. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung dem Transportunternehmen übergeben wurde oder das Werk von wodtke verlassen hat. 

2. Die Waren sind unmittelbar bei Anlieferung auf erkennbare Beschädigungen und / oder Fehlermengen zu kontrollieren. Beanstandungen jeglicher Art sind vom anliefernden Frachtführer schriftlich zu quittieren und wodtke umgehend zu melden. Erst nach dem Auspacken erkennbare Transportschäden sind spätestens 7 Tage nach Auslieferung schriftlich bei wodtke anzuzeigen. Verspätete Reklamationen können aus versicherungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. 

3. wodtke leistet Gewähr für die Mangelfreiheit ihrer Produkte für den Zeitraum von 1 Jahr ab Lieferung, bei Lieferung an Endverbraucher für die Dauer von 2 Jahren. Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, die die Funktions‑ tüchtigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und begründen keine Mängelrügen des Abnehmers. Auch der normale Verschleiß durch Gebrauch löst keine Gewährleistungsansprüche aus. 

4. Der Verkauf von Ausstellungsstücken oder sonstigen gebrauchten Waren erfolgt an gewerbliche Abnehmer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Werden derartige Waren an Endverbraucher verkauft, leistet wodtke Gewähr für die Dauer eines Jahres ab Auslieferung. 

5. Im Falle von Gewährleistungsmängeln wird nach Wahl von wodtke unentgeltlich nachgebessert oder Ersatz geliefert (Nacherfüllung). Ist der Käufer Endabnehmer, liegt das Wahlrecht beim Kunden, es sei denn wodtke wäre die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung nicht zumutbar. Bleibt die Mängelbeseitigung erfolglos oder ist die Ersatzlieferung unmöglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder mindern. 

6. Stellt sich heraus, dass Beanstandungen unberechtigt waren oder auf Bedienungsfehlern beruhten, ist der Besteller verpflichtet, die durch die Überprüfung angefallenen Kosten zu ersetzen. 

7. Über diese Rechte hinausgehende Schadenersatzansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder wegen Plichtverletzungen von wodtke oder ihrer Erfüllungsgehilfen sind im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, zumindest auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Uneingeschränkt vorbehalten bleiben Ansprüche wegen Personenschäden unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung. Die Haftung für Vermögensschäden und Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit diesem Ausschluss eine gesetzlich verpflichtende Haftung nicht entgegensteht.

§ 5 Gewährleistung und Produkthaftung bei Exporten 

1. wodtke leistet Gewähr für die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den Deutschen Bau- und Sicherheitsvorschriften. Für die Übereinstimmung mit ausländischen Vorschriften wird eine darüber hinausgehende Garantie nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall übernommen. Die Produkte von wodtke sind nicht für den Export in Drittländer durch den Abnehmer bestimmt. 

2. Etwaige Rückgriffsansprüche der Endabnehmer in Drittstaaten außerhalb der EU gegen wodtke bestimmen sich unter Ausschluss der Anwendung des Rechts dritter Staaten ausschließlich nach deutschem materiellem Recht und den hier geltenden EU-Vorschriften. 

3. Wird wodtke von dritter Seite nach dem Recht eines Drittstaates auf Schadenersatz in Anspruch genommen, zu deren Ersatz sie nach hiesigem Recht gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner nicht verpflichtet wäre, so ist wodtke berechtigt, sich bei ihrem Vertragspartner schadlos zu halten, wenn dieser ohne ausdrückliche Vereinbarung erweiterter Haftung wodtke-Produkte in Drittstaaten exportiert hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt 

1. Zur Erfüllung aller Forderungen, die wodtke gegen den Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrunde, jetzt oder künftig zustehen, behält sich wodtke das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Übersteigt der Wert dieses Vorbehaltseigentums und sonstiger, der Firma eingeräumter Sicherheiten 120% der offenen Forderungen, verpflichtet sich wodtke auf Verlangen des Abnehmers Sicherheiten im Umfang des übersteigenden Wertes freizugeben. 

2. Der Abnehmer verpflichtet sich, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Vollstreckungsmaßnahmen, auf das Eigentum von wodtke hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. 

3. Der Abnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber wodtke nicht in Verzug ist. Die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Abnehmer bereits jetzt sicherungshalber an wodtke ab. wodtke ermächtigt den Abnehmer jedoch widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von wodtke im eigenen Namen einzuziehen. 

4. Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist wodtke berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum nach Androhung unter angemessener Nachfrist gegen Gutschrift des Zeitwertes zurückzunehmen. 

5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware von wodtke sind unzulässig. 

§ 7 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 

1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. 

2. Ist der Abnehmer Kaufmann oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so gilt Tübingen als ausschließlicher Gerichtsstand.